Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) können Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen Leistungen von Maßnahmeträgern in Anspruch nehmen. So können Sie beispielsweise ihre Wiedereingliederungschancen in den Arbeitsmarkt verbessern oder Hilfe beim Start in eine selbständige Tätigkeit erhalten. Der Aktivierungsgutschein ist eine Förderzusicherung von der Agentur für Arbeit ➦ bzw. dem Jobcenter ➦ für Schulungen und Bildungsangebote nach §45 SGB III. Die Teilnahme an einer solchen Coaching-Maßnahme ist für Sie als Teilnehmer vollständig kostenfrei.
Inhalte einer solchen Maßnahme können zum Beispiel sein:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (z.B. in einem individuellen Bewerbertraining)
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (z.B. in einem Gründercoaching zur Existenzgründung)
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Die Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter entscheidet individuell über die Vergabe eines Aktivierungsgutscheines. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines AVGS existiert nicht, das heißt es ist eine Ermessensentscheidung mit Einzelfallprüfung.
Aktivierungsgutscheine können nur durch zugelassene Träger bzw. für zugelassene, zertifizierte Maßnahmen eingelöst werden (geregelt im §45 Absatz 4, SGB III).
Als Maßnahmeträger bietet beispielsweise die Erfolgspfad GmbH ➦ deutschlandweit vor Ort individuelle Einzelcoaching-Maßnahmen in den Bereichen Existenzgründung, Karrierecoaching oder Bewerbertraining an.
Wir empfehlen allen berechtigten Personen, sich um einen Aktivierungsgutschein zu bemühen und so kostenfrei von Bildungsangeboten zu profitieren. Viele Tipps und Informationen zum Aktivierungsgutschein und zum Beantragen der Förderung finden Sie im Merkblatt zum AVGS. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen auch in unserem FAQ-Bereich Fragen & Antworten.