Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz Aktivierungsgutschein oder AVGS) ist eine Förderungszusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Sie können ihn für bestimmte Bildungs-Maßnahmen, z.B. ein Existenzgründercoaching oder ein Bewerbertraining, nutzen.
Mit einem Aktivierungsgutschein finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Beratungsleistung in Form eines Coachings, genannt „Maßnahme“. Ziel ist es, förderfähige Personen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu unterstützen.
Es gibt verschiedene Beratungsthemen, die mit einem Aktivierungsgutschein gefördert werden können. Dazu gehören als Hauptschwerpunkte die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder an eine selbständige Tätigkeit, die Feststellung und Verringerung von Vermittlungshemmnissen sowie die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Ein formloser Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird per E-Mail oder per Post an die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter geschickt. Einige Bildungsträger bieten dazu Vorlagen an.
Einen solchen Antrag kann man mit unserem generator online erstellen und erhält als Ergebnis ein druckbares PDF.
Oft reicht aber schon ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter für die Beantragung aus. Ist dies nicht erfolgreich, empfehlen wir einen schriftlichen Antrag.
Der Aktivierungsgutschein besteht aus einer Förderzusicherung, einer durch den Maßnahmeträger auszufüllenden Bestätigung und einigen Hinweisen zu Beschränkungsmöglichkeiten nach Dauer, Umfang und Regionalität der Maßnahme.
Nur zugelassene Träger mit zugelassenen Maßnahmen nach § 45 Absatz 4 SGB III können einen Aktivierungsgutschein annehmen und korrekt einlösen. Die Erfolgspfad GmbH ist ein entsprechender nach AZAV akkreditierter Bildungsträger und bietet bundesweit individuelle Einzelcoachings an. Bei diesem Träger kann man auch seinen Aktivierungsgutschein (AVGS) online einlösen ➦.
Der Aktivierungsgutschein ist für förderfähige Personen kostenfrei. Dies bedeutet, dass die Kosten der Beratungsleistung werden nach dem Einlösen zu 100% von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter getragen. Zugelassene Maßnahmeträger wie Erfolgspfad ➦ sind nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von einer Fachkundigen Stelle geprüft und zertifiziert worden und entsprechen daher den Qualitätsstandards.
Wer hat Anspruch und was sind die Voraussetzungen?
Jeder, der Leistungen bezieht (ALG I / ALG II bzw. Hart IV oder zukünftig Bürgergeld) und arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist, aber auch Personen, die z.B. durch Insolvenz des Arbeitgebers o. ä. von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können einen Aktivierungsgutschein beantragen. Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen AVGS für Maßnahmen nach §45 SGB III. Die Ausstellung eines AVGS ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Vermittlungsfachkraft unter Berücksichtigung des Einzelfalls.
Grundsätzlich hat die Nutzung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (z.B. für ein Bewerbungstraining) keine Auswirkungen auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG I).
Wenn Sie den AVGS für ein Existenzgründer-Coaching nutzen und auch den Gründungszuschuss beantragen möchten, müssen Sie mindestens 150 Tage (≈ 5 Monate) vor Ende des Bezugszeitraum vollumfänglich gründen und sich entsprechend frühzeitig um einen AVGS bemühen. Sobald Sie in die Selbständigkeit starten, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr. Wird der Gründungszuschuss bewilligt, erhalten Sie stattdessen für 6 Monate Leistungen in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes ALG 1 + 300€. So können Sie schon durch geschickte Planung des Antragszeitpunkts praktisch die maximale Bezugsdauer von Leistungen ein wenig verlängern. Nach einer Prüfung der Geschäftstätigkeit kann im Anschluss gegebenenfalls auch eine zweite Förderphase bewilligt werden, in der dann weitere 9 Monate lang noch 300€ monatliche Förderung gezahlt wird.
Beide Gutscheine sind finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
• Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins AVGS hat das Ziel seine Empfänger in eine neue Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit zu vermitteln. Beispiele hierfür können ein Bewerbertraining oder auch ein Coaching für Existenzgründer sein.
• Der Bildungsgutschein hingegen hat nicht direkt das Ziel, seine Empfänger in eine Beschäftigung zu vermitteln. Stattdessen soll ihre Qualifizierung erhöht werden, falls diese nicht ausreicht um sich erfolgreich eine Tätigkeit zu suchen. Beispiel hierfür kann z.b. ein fehlender Berufsabschluss sein, der nachgeholt wird.
Es ist grundsätzlich auch möglich, einen Aktivierungsgutschein zu erhalten wenn man in der Vergangenheit bereits einen Bildungsgutschein genutzt hat.